Haus am Walde Kinder- und Jugendhilfe

Einrichtung

Ansprechpartner:

Frau Pilarska

Telefon:

Anschrift:

Haus am Walde Kinder- und Jugendhilfe
Bötenberger Str. 24
31609 Balge


Über unsere Einrichtung

Haus am Walde ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe gemäß SGB VIII in freigewerblicher Trägerschaft.

Das Grundverständnis der Einrichtung ist ausgerichtet auf Ganzheitlichkeit, Integration, Erlebnis- und Reggio-Pädagogik. Dabei wird auf die Bedürfnisse des Kindes / des Jugendlichen eingegangen. Durch das Zusammenleben mit Tieren auf einem Bauernhof werden die Voraussetzungen von ganzheitlicher und humanistischer Erziehung geschaffen. Unser Grundsatz ist, jedes Kind und jeden Jugendlichen in seiner Eigenart wahrzunehmen und sie so zu akzeptieren, wie sie sind. Daraus folgt, sie mit all ihrer Stärken und Schwächen als Gesamtpersönlichkeit vorbehaltlos anzunehmen und ihnen das Gefühl von Akzeptanz zu vermitteln. Um die Kinder und Jugendlichen für ein eigenständiges und gemeinschaftsfähiges Leben zu stärken, fördern und fordern wir sie in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dieses verstehen wir als Selbstverständnis unserer Arbeit.

Der Träger bietet, mit dem Haus am Walde eine stationäre Wohngruppe für 6 Kinder und Jugendliche beider Geschlechter. Das Aufnahmealter liegt ab dem 7. Lebensjahr. Bei einem freien Platz ist eine Inobhutnahme mit möglichem Verbleib in der Einrichtung nach § 34 SGB VIII möglich. Ein Verbleib in der Einrichtung nach SGB VIII §34 ist bis zur Volljährigkeit möglich. Jungen Volljährigen besteht bei noch weiterem Hilfebedarf die Möglichkeit vorerst in der Einrichtung zu verbleiben, bis eine eventuell anstehende Anschlussmaßnahme gefunden wurde.

Die Einrichtung ist sehr ländlich gelegen. Der Ortsteil Bötenberg, Gemeinde Balge, befindet sich in der Samtgemeinde Marklohe, zentral in Niedersachsen. Der Ort liegt verkehrsgünstig und ist gut erreichbar. Die nächsten Großstädte – wie Hannover, Bremen und Minden – sind ca. 55 km entfernt. In unmittelbarer Nähe liegen die Kreisstadt Nienburg (7 km), Flecken Bücken (9 km) sowie die Samtgemeinde Hoya (12 km). Die ländliche Prägung ermöglicht vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten.
Die Unterbringung erfolgt in einem ausgebauten Bauernhaus auf einem Restbauernhof. Das Gelände liegt mitten in der Natur. In der Nähe befinden sich ein Wald sowie ein Bach. Die Kinder wohnen in einem Haus mit 280 m2 Wohnfläche. Die Bewohnerzimmer verfügen über eine Größe von 13 m2 bis 18 m2. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt 2.041 m2. Auf dem Hof befinden sich zudem zwei ehemalige Stahlgebäude mit Werkstatt und Fahrradschuppen. Auch Ziegen, Hühner, ein Hund und Katzen leben hier.
Mittels öffentlicher Verkehrsmittel (Bushaltestelle vor Ort) und dem Auto lassen sich Schulen, Ärzte und Einkaufsgelegenheiten gut erreichen und deren Angebote wahrnehmen.

Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII
Rechtsgrundlage der Unterbringung sind die §§ 27/41/42in Ausgestaltung von§ 34.


Aufnahmedetails

Geschlecht:

Mädchen, Jungen

Plätze gesamt:

5 bis 10 Plätze

Aufnahmealter:

Mindestalter 7 Jahre
Maximalalter 18 Jahre


Hilfeformen

Gesetzliche Grundlage lt. SGB VIII:

§ 34; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§ 41; Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42; Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Spezielle Leistungen:

Erlebnispädagogik
Musikgestützte Arbeit
Tiergestützte Arbeit

Spezielle Hilfebedarfe:

Freie Plätze in unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Plätze verfügbar.


Stellenangebote unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Stellen zu besetzen.