Die Wattenbeker GmbH - Jugendwohngemeinschaft Die Fichten

Einrichtung

Ansprechpartner:

Frau Jeannine Suske

Anschrift:

Die Wattenbeker GmbH - Jugendwohngemeinschaft Die Fichten
Fichtestraße, 51
15366 Neuenhagen


Über unsere Einrichtung

Jugendwohngemeinschaft – Die Fichten

Zusätzlich zur Verselbständigung steht bei der Arbeit in der Verselbständigung der Aufbau eines sozialen Umfelds und die Beibehaltung einer positiven Beziehung zu den Eltern der Jugendlichen im Mittelpunkt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder zu unterstützen und zu begleiten.

Zielgruppe

Unsere stationären Hilfsangebote richten sich an Jugendliche

  • ab 16 Jahren,
  • an Heranwachsende aus den Wohngruppen der Wattenbeker die in der Stabilisierungs- und Ablösungsphase im eigenen Wohnraum und bei der Übernahme von Verantwortung für ihr Leben abnehmende Unterstützung und Begleitung erfahren möchten,
  • die Begleitung in lebenspraktischen Bereichen benötigen,
  • die unsere Hilfsangebote bei der Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive in Anspruch nehmen möchten
  • in geprüften Fällen kann eine externe Aufnahme stattfinden

Besonderheiten

Die Verselbständigung wurde installiert, um einen Zwischenschritt für die Jugendlichen nach der intensiven Betreuung in der Wohngruppe und vor dem Leben in der eigenen Wohnung zu schaffen. Den Jugendlichen wird so ermöglicht, sich schrittweise aus der Sicherheit und dem engen Rahmen der Wohngruppe zu lösen und ihre bisher in der Wohngruppe eingeübte Selbständigkeit auszubauen. Findet dieser Übergang zu abrupt statt und können die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ihre eigene Stabilität und Selbstverantwortung nicht in geschütztem Rahmen erproben, sind sie durch neue Anforderungen des realen Lebens und entstehenden Problemsituationen gefährdet, Krisen oder Rückfälle in alte Verhaltensweisen zu entwickeln.

Die Jugendlichen werden während der Zeit in der Verselbständigung bis zum Umzug in die eigene Wohnung durch die pädagogischen Fachkräfte begleitet, die sie durch die räumliche Nähe zur Wohngruppe schon während ihrer dortigen Unterbringung kennen lernen. Eine Nachbetreuung im eigenen Wohnraum von ausreichend langer Dauer wird von unseren Mitarbeitern gewährleistet, um die Jugendlichen beim Eingewöhnen in die eigene Wohnung und das völlig eigenständige Leben zu begleiten.


Aufnahmedetails

Geschlecht:

Mädchen, Jungen

Plätze gesamt:

bis 4 Plätze

Aufnahmealter:

Mindestalter 16 Jahre
Maximalalter 18 Jahre


Hilfeformen

Gesetzliche Grundlage lt. SGB VIII:

§ 34; Jugendwohngemeinschaft
§ 41; Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 41; Verselbständigungsgruppe

Spezielle Leistungen:

Spezielle Hilfebedarfe:

Freie Plätze in unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Plätze verfügbar.


Stellenangebote unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Stellen zu besetzen.