Ansprechpartner:
Frau Silke Kochendörfer-Schneeweis
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                        08055-8972
                    
                
E-Mail:
Internet:
Anschrift:
                    Mutter-Kind-Heim Kochendörfer
                    
                        Irlach 11
                    
                    
                        83128 Halfing
                    
                
„Von allen Kostbarkeiten, die wir besitzen, ist der Mensch die Wertvollste!“ Fritz-Dieter Kochendörfer
Unser Angebot
Wir unterstützen und begleiten Sie
Wir bieten Ihnen
Die Wohngruppen sind ausgestattet mit
Es stehen Ihnen zusätzlich Gemeinschaftsräume und zwei Gärten zur Verfügung.
Sie können bei uns
Wir stellen uns vor
1968 wurde die Einrichtung von Fritz-Dieter und Gisela Kochendörfer gegründet.
2004 hat Tochter Silke Kochendörfer-Schneeweis (Dipl.-Päd. Univ.) die Trägerschaft und Leitung der konfessionell unabhängigen Einrichtung übernommen.
Unser Team
Pädagogisches Fachpersonal
Psychologisches Fachpersonal
Verwaltungskräfte
Hauswirtschafterinnen und Hausmeister
Maximalalter der jüngsten Kinder: 6 Jahre, bei den Müttern unbegrenzt
Ihr Weg bis zur Aufnahme
Das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger empfiehlt eine Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII.
Gemeinsam mit Ihnen, dem Jugendamt und unserer Einrichtung wird ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbart.
Nach diesem Gespräch überlegen sich alle Beteiligten, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.
Je nach Entscheidung und Warteliste können wir Ihnen eine zeitnahe Aufnahme ermöglichen.
Stationäre Hilfen:
Betreutes Wohnen für Mütter/ Väter-Kind: § 19
Ambulante Hilfen:
Teilstationäre Hilfen: Verselbstständigungsgruppe mit 3 Plätzen
Spezielle Leistungen:
Clearing
Intensivgruppe
Videounterstütztes Arbeiten
Spezielle Hilfebedarfe:
Psychische Erkrankungen
Seelische Behinderung
Geschlecht:
Mädchen
Aufnahmealter:
                    
                        
                            Mindestalter 16 Jahre
                        
                    
                    
                        Maximalalter 21 Jahre
                    
                
Gesetzliche Grundlage lt. SGB VIII:
    
                        
                        
                        
                        
                            § 19; Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinde
                        
                        
                            § 19 i.V.m. § 34; Vater-Mutter-Kind-Gruppe
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            § 34; Heimgruppe/ Wohngruppe
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            § 41; Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
                        
                        
                        
                        
                    
Spezielle Leistungen:
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            Clearing
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            Intensivgruppe
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            Videounterstütztes Arbeiten
                        
                    
Spezielle Hilfebedarfe:
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                            Psychisch kranke Eltern
                        
                        
                            Psychische Erkrankungen
                        
                        
                            Seelische Behinderung
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                    
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