Freie Plätze

6
freie Plätze
verfügbar ab 03.03.2026
03.03.2026
27612 Loxstedt - Nesse

Angebot: Wohngruppe Haus Drift

Geschlecht: Mädchen, Jungen

Aufnahmealter: 8 - 12 Jahre


Bemerkung:

Zielgruppe

 

Diese Art des Angebots der Wohngruppe richtet sich an junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, die aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen, psychosozialen Belastungen oder anderen Gründen nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können. Es können auch junge Menschen mit spezifischen Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden.

 

Indikation

 

Die Hilfen setzen in der Regel in einer, für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, krisenhaften Situation an, so können Auslöser sein:

  • Familien, deren Zusammenleben sich aufgrund akuter Krisen nicht mehr förderlich für die Mitglieder gestaltet, teils mit hohem Konfliktpotential
  • akute Gefährdung oder Vernachlässigung von Kindern durch z.B. Versagen, Krankheit, Suchtprobleme, Kriminalität der Familie bzw. von Familienmitgliedern
  • junge Menschen, die sich gesellschaftlichen Randgruppen angeschlossen haben und als bindungslos und desinteressiert gelten und den Erwachsenen gegenüber einer ablehnenden, feindseligen Haltung entgegenbringen
  • junge Menschen mit einer geringen Frustrationstoleranz und minderausgeprägter Impulskontrolle
  • junge Menschen, die im Hinblick auf Kriminalität, Drogen-, Alkoholkonsum, Spielsucht und Internetabhängigkeit gefährdet sind und sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe nicht in einer akuten „Suchtspirale“ befinden und medizinische stationäre Behandlung bedürfen
  • junge Menschen, die in der Gesellschaft als Schulverweigerer betitelt werden, diese also nicht der Schulpflicht nachkommen und auch durch die Erziehungsberechtigten keine hinführende Unterstützung erhalten
  • dissoziales Verhalten nach Missbrauchs- / Misshandlungserfahrungen
  • psychische Auffälligkeiten die im ICD 11 wie folgt aufgeführt werden, beispielsweise ADHS (6A05.0), Borderline Syndrom (6D11.5), Angstzustände (6B00), Depression (6A70, 6A71), Traumatisierung (6B40, 6B41, 6B43, 6B42), etc. (Psychische Auffälligkeiten können im Rahmen der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen ausschließlich durch externe medizinische und therapeutische Fachstellen.)
  • junge Menschen, die bisher keine Fähigkeit entwickelt haben, sich einer Gruppe anzuschließen und zugehörig zu fühlen (Gruppenunfähigkeit), Abgängigkeit (Streunen)
  • junge Menschen, die durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern soziale und psychische Defizite entwickeln oder drohen zu entwickeln
  • junge Menschen mit Transgender Thematik

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung der von uns bearbeitbaren Problematiken. Diese Auflistung macht aber das breite Spektrum der möglichen Bedarfe deutlich.

 

Die Entscheidung über eine Aufnahme und damit die Erweiterung der oben genannten Indikationen erfolgt im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei die fachliche Einschätzung, ob die spezifische Problemlage des jungen Menschen durch unser pädagogisches Setting und die vorhandene Expertise des Teams adäquat bearbeitet werden kann.

 

Eine Ausweitung der Indikation ist insbesondere dann denkbar, wenn:

  • eine positive Prognose hinsichtlich der Gruppenkompatibilität vorliegt (Matching-Prozess),
  • die Sicherheit und der Schutz der bereits in der Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt,
  • durch Zusatzleistungen (z. B. Fachleistungsstunden) oder externe therapeutische Kooperationen eine bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt werden kann.

 

Die Aufnahmeentscheidung wird partizipativ in Form eines fachlichen Diskurses zwischen der Einrichtungsleitung, dem pädagogischen Fachdienst und dem belegenden Jugendamt getroffen.


Einrichtung:
Wohngruppe Haus Drift
Lindenstraße 9
27612 Loxstedt - Nesse

Kontakt:
(01 79) 9 30 59 66

6
freie Plätze
verfügbar ab 03.03.2026
03.03.2026
27612 Loxstedt - Nesse

Angebot: Wohngruppe Haus Drift

Geschlecht: Mädchen, Jungen

Aufnahmealter: 8 - 12 Jahre


Bemerkung:

Zielgruppe

 

Diese Art des Angebots der Wohngruppe richtet sich an junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, die aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen, psychosozialen Belastungen oder anderen Gründen nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können. Es können auch junge Menschen mit spezifischen Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden.

 

Indikation

 

Die Hilfen setzen in der Regel in einer, für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, krisenhaften Situation an, so können Auslöser sein:

  • Familien, deren Zusammenleben sich aufgrund akuter Krisen nicht mehr förderlich für die Mitglieder gestaltet, teils mit hohem Konfliktpotential
  • akute Gefährdung oder Vernachlässigung von Kindern durch z.B. Versagen, Krankheit, Suchtprobleme, Kriminalität der Familie bzw. von Familienmitgliedern
  • junge Menschen, die sich gesellschaftlichen Randgruppen angeschlossen haben und als bindungslos und desinteressiert gelten und den Erwachsenen gegenüber einer ablehnenden, feindseligen Haltung entgegenbringen
  • junge Menschen mit einer geringen Frustrationstoleranz und minderausgeprägter Impulskontrolle
  • junge Menschen, die im Hinblick auf Kriminalität, Drogen-, Alkoholkonsum, Spielsucht und Internetabhängigkeit gefährdet sind und sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe nicht in einer akuten „Suchtspirale“ befinden und medizinische stationäre Behandlung bedürfen
  • junge Menschen, die in der Gesellschaft als Schulverweigerer betitelt werden, diese also nicht der Schulpflicht nachkommen und auch durch die Erziehungsberechtigten keine hinführende Unterstützung erhalten
  • dissoziales Verhalten nach Missbrauchs- / Misshandlungserfahrungen
  • psychische Auffälligkeiten die im ICD 11 wie folgt aufgeführt werden, beispielsweise ADHS (6A05.0), Borderline Syndrom (6D11.5), Angstzustände (6B00), Depression (6A70, 6A71), Traumatisierung (6B40, 6B41, 6B43, 6B42), etc. (Psychische Auffälligkeiten können im Rahmen der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen ausschließlich durch externe medizinische und therapeutische Fachstellen.)
  • junge Menschen, die bisher keine Fähigkeit entwickelt haben, sich einer Gruppe anzuschließen und zugehörig zu fühlen (Gruppenunfähigkeit), Abgängigkeit (Streunen)
  • junge Menschen, die durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern soziale und psychische Defizite entwickeln oder drohen zu entwickeln
  • junge Menschen mit Transgender Thematik

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung der von uns bearbeitbaren Problematiken. Diese Auflistung macht aber das breite Spektrum der möglichen Bedarfe deutlich.

 

Die Entscheidung über eine Aufnahme und damit die Erweiterung der oben genannten Indikationen erfolgt im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei die fachliche Einschätzung, ob die spezifische Problemlage des jungen Menschen durch unser pädagogisches Setting und die vorhandene Expertise des Teams adäquat bearbeitet werden kann.

 

Eine Ausweitung der Indikation ist insbesondere dann denkbar, wenn:

  • eine positive Prognose hinsichtlich der Gruppenkompatibilität vorliegt (Matching-Prozess),
  • die Sicherheit und der Schutz der bereits in der Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt,
  • durch Zusatzleistungen (z. B. Fachleistungsstunden) oder externe therapeutische Kooperationen eine bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt werden kann.

 

Die Aufnahmeentscheidung wird partizipativ in Form eines fachlichen Diskurses zwischen der Einrichtungsleitung, dem pädagogischen Fachdienst und dem belegenden Jugendamt getroffen.


Einrichtung:
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Lindenstraße 9
27612 Loxstedt - Nesse

Kontakt:
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Geschlecht: Mädchen, Jungen

Aufnahmealter: 8 - 12 Jahre


Bemerkung:

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Diese Art des Angebots der Wohngruppe richtet sich an junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, die aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen, psychosozialen Belastungen oder anderen Gründen nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können. Es können auch junge Menschen mit spezifischen Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden.

 

Indikation

 

Die Hilfen setzen in der Regel in einer, für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, krisenhaften Situation an, so können Auslöser sein:

  • Familien, deren Zusammenleben sich aufgrund akuter Krisen nicht mehr förderlich für die Mitglieder gestaltet, teils mit hohem Konfliktpotential
  • akute Gefährdung oder Vernachlässigung von Kindern durch z.B. Versagen, Krankheit, Suchtprobleme, Kriminalität der Familie bzw. von Familienmitgliedern
  • junge Menschen, die sich gesellschaftlichen Randgruppen angeschlossen haben und als bindungslos und desinteressiert gelten und den Erwachsenen gegenüber einer ablehnenden, feindseligen Haltung entgegenbringen
  • junge Menschen mit einer geringen Frustrationstoleranz und minderausgeprägter Impulskontrolle
  • junge Menschen, die im Hinblick auf Kriminalität, Drogen-, Alkoholkonsum, Spielsucht und Internetabhängigkeit gefährdet sind und sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe nicht in einer akuten „Suchtspirale“ befinden und medizinische stationäre Behandlung bedürfen
  • junge Menschen, die in der Gesellschaft als Schulverweigerer betitelt werden, diese also nicht der Schulpflicht nachkommen und auch durch die Erziehungsberechtigten keine hinführende Unterstützung erhalten
  • dissoziales Verhalten nach Missbrauchs- / Misshandlungserfahrungen
  • psychische Auffälligkeiten die im ICD 11 wie folgt aufgeführt werden, beispielsweise ADHS (6A05.0), Borderline Syndrom (6D11.5), Angstzustände (6B00), Depression (6A70, 6A71), Traumatisierung (6B40, 6B41, 6B43, 6B42), etc. (Psychische Auffälligkeiten können im Rahmen der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen ausschließlich durch externe medizinische und therapeutische Fachstellen.)
  • junge Menschen, die bisher keine Fähigkeit entwickelt haben, sich einer Gruppe anzuschließen und zugehörig zu fühlen (Gruppenunfähigkeit), Abgängigkeit (Streunen)
  • junge Menschen, die durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern soziale und psychische Defizite entwickeln oder drohen zu entwickeln
  • junge Menschen mit Transgender Thematik

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung der von uns bearbeitbaren Problematiken. Diese Auflistung macht aber das breite Spektrum der möglichen Bedarfe deutlich.

 

Die Entscheidung über eine Aufnahme und damit die Erweiterung der oben genannten Indikationen erfolgt im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei die fachliche Einschätzung, ob die spezifische Problemlage des jungen Menschen durch unser pädagogisches Setting und die vorhandene Expertise des Teams adäquat bearbeitet werden kann.

 

Eine Ausweitung der Indikation ist insbesondere dann denkbar, wenn:

  • eine positive Prognose hinsichtlich der Gruppenkompatibilität vorliegt (Matching-Prozess),
  • die Sicherheit und der Schutz der bereits in der Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt,
  • durch Zusatzleistungen (z. B. Fachleistungsstunden) oder externe therapeutische Kooperationen eine bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt werden kann.

 

Die Aufnahmeentscheidung wird partizipativ in Form eines fachlichen Diskurses zwischen der Einrichtungsleitung, dem pädagogischen Fachdienst und dem belegenden Jugendamt getroffen.


Einrichtung:
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verfügbar ab 03.03.2026
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Bemerkung:

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Diese Art des Angebots der Wohngruppe richtet sich an junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, die aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen, psychosozialen Belastungen oder anderen Gründen nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können. Es können auch junge Menschen mit spezifischen Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden.

 

Indikation

 

Die Hilfen setzen in der Regel in einer, für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, krisenhaften Situation an, so können Auslöser sein:

  • Familien, deren Zusammenleben sich aufgrund akuter Krisen nicht mehr förderlich für die Mitglieder gestaltet, teils mit hohem Konfliktpotential
  • akute Gefährdung oder Vernachlässigung von Kindern durch z.B. Versagen, Krankheit, Suchtprobleme, Kriminalität der Familie bzw. von Familienmitgliedern
  • junge Menschen, die sich gesellschaftlichen Randgruppen angeschlossen haben und als bindungslos und desinteressiert gelten und den Erwachsenen gegenüber einer ablehnenden, feindseligen Haltung entgegenbringen
  • junge Menschen mit einer geringen Frustrationstoleranz und minderausgeprägter Impulskontrolle
  • junge Menschen, die im Hinblick auf Kriminalität, Drogen-, Alkoholkonsum, Spielsucht und Internetabhängigkeit gefährdet sind und sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe nicht in einer akuten „Suchtspirale“ befinden und medizinische stationäre Behandlung bedürfen
  • junge Menschen, die in der Gesellschaft als Schulverweigerer betitelt werden, diese also nicht der Schulpflicht nachkommen und auch durch die Erziehungsberechtigten keine hinführende Unterstützung erhalten
  • dissoziales Verhalten nach Missbrauchs- / Misshandlungserfahrungen
  • psychische Auffälligkeiten die im ICD 11 wie folgt aufgeführt werden, beispielsweise ADHS (6A05.0), Borderline Syndrom (6D11.5), Angstzustände (6B00), Depression (6A70, 6A71), Traumatisierung (6B40, 6B41, 6B43, 6B42), etc. (Psychische Auffälligkeiten können im Rahmen der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen ausschließlich durch externe medizinische und therapeutische Fachstellen.)
  • junge Menschen, die bisher keine Fähigkeit entwickelt haben, sich einer Gruppe anzuschließen und zugehörig zu fühlen (Gruppenunfähigkeit), Abgängigkeit (Streunen)
  • junge Menschen, die durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern soziale und psychische Defizite entwickeln oder drohen zu entwickeln
  • junge Menschen mit Transgender Thematik

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung der von uns bearbeitbaren Problematiken. Diese Auflistung macht aber das breite Spektrum der möglichen Bedarfe deutlich.

 

Die Entscheidung über eine Aufnahme und damit die Erweiterung der oben genannten Indikationen erfolgt im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei die fachliche Einschätzung, ob die spezifische Problemlage des jungen Menschen durch unser pädagogisches Setting und die vorhandene Expertise des Teams adäquat bearbeitet werden kann.

 

Eine Ausweitung der Indikation ist insbesondere dann denkbar, wenn:

  • eine positive Prognose hinsichtlich der Gruppenkompatibilität vorliegt (Matching-Prozess),
  • die Sicherheit und der Schutz der bereits in der Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt,
  • durch Zusatzleistungen (z. B. Fachleistungsstunden) oder externe therapeutische Kooperationen eine bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt werden kann.

 

Die Aufnahmeentscheidung wird partizipativ in Form eines fachlichen Diskurses zwischen der Einrichtungsleitung, dem pädagogischen Fachdienst und dem belegenden Jugendamt getroffen.


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Bemerkung:

Zielgruppe

 

Diese Art des Angebots der Wohngruppe richtet sich an junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, die aufgrund von schwierigen familiären Verhältnissen, psychosozialen Belastungen oder anderen Gründen nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können. Es können auch junge Menschen mit spezifischen Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden.

 

Indikation

 

Die Hilfen setzen in der Regel in einer, für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, krisenhaften Situation an, so können Auslöser sein:

  • Familien, deren Zusammenleben sich aufgrund akuter Krisen nicht mehr förderlich für die Mitglieder gestaltet, teils mit hohem Konfliktpotential
  • akute Gefährdung oder Vernachlässigung von Kindern durch z.B. Versagen, Krankheit, Suchtprobleme, Kriminalität der Familie bzw. von Familienmitgliedern
  • junge Menschen, die sich gesellschaftlichen Randgruppen angeschlossen haben und als bindungslos und desinteressiert gelten und den Erwachsenen gegenüber einer ablehnenden, feindseligen Haltung entgegenbringen
  • junge Menschen mit einer geringen Frustrationstoleranz und minderausgeprägter Impulskontrolle
  • junge Menschen, die im Hinblick auf Kriminalität, Drogen-, Alkoholkonsum, Spielsucht und Internetabhängigkeit gefährdet sind und sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe nicht in einer akuten „Suchtspirale“ befinden und medizinische stationäre Behandlung bedürfen
  • junge Menschen, die in der Gesellschaft als Schulverweigerer betitelt werden, diese also nicht der Schulpflicht nachkommen und auch durch die Erziehungsberechtigten keine hinführende Unterstützung erhalten
  • dissoziales Verhalten nach Missbrauchs- / Misshandlungserfahrungen
  • psychische Auffälligkeiten die im ICD 11 wie folgt aufgeführt werden, beispielsweise ADHS (6A05.0), Borderline Syndrom (6D11.5), Angstzustände (6B00), Depression (6A70, 6A71), Traumatisierung (6B40, 6B41, 6B43, 6B42), etc. (Psychische Auffälligkeiten können im Rahmen der pädagogischen Arbeit berücksichtigt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen ausschließlich durch externe medizinische und therapeutische Fachstellen.)
  • junge Menschen, die bisher keine Fähigkeit entwickelt haben, sich einer Gruppe anzuschließen und zugehörig zu fühlen (Gruppenunfähigkeit), Abgängigkeit (Streunen)
  • junge Menschen, die durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern soziale und psychische Defizite entwickeln oder drohen zu entwickeln
  • junge Menschen mit Transgender Thematik

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung der von uns bearbeitbaren Problematiken. Diese Auflistung macht aber das breite Spektrum der möglichen Bedarfe deutlich.

 

Die Entscheidung über eine Aufnahme und damit die Erweiterung der oben genannten Indikationen erfolgt im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei die fachliche Einschätzung, ob die spezifische Problemlage des jungen Menschen durch unser pädagogisches Setting und die vorhandene Expertise des Teams adäquat bearbeitet werden kann.

 

Eine Ausweitung der Indikation ist insbesondere dann denkbar, wenn:

  • eine positive Prognose hinsichtlich der Gruppenkompatibilität vorliegt (Matching-Prozess),
  • die Sicherheit und der Schutz der bereits in der Gruppe lebenden Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt,
  • durch Zusatzleistungen (z. B. Fachleistungsstunden) oder externe therapeutische Kooperationen eine bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt werden kann.

 

Die Aufnahmeentscheidung wird partizipativ in Form eines fachlichen Diskurses zwischen der Einrichtungsleitung, dem pädagogischen Fachdienst und dem belegenden Jugendamt getroffen.


Einrichtung:
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